§ 1 Abteilung Vereinsjugend
- Gemäß § 11 (Abteilungen), Abs. 1 der Satzung des SV „Fortuna“ Nauort e.V. wurde in der Gesamtvorstandssitzung vom 12. April 2002 die Einrichtung der sportartübergreifenden Hauptabteilung „Vereinsjugend“ beschlossen.
- Für die Abteilung „Vereinsjugend“ gelten damit alle Bestimmungen, die in der Satzung für die Arbeit in der jeweiligen Abteilung, sowie für die Verwaltung der jeweiligen Abteilung vorgesehen sind.
§ 2 Mitgliedschaft
- Mitglied der Abteilung kann jedes Mitglied des SV „Fortuna“ Nauort e.V. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr werden, sowie alle sonstigen, im Jugendbereich tätigen Mitglieder des SV „Fortuna“ Nauort e.V.
§ 3 Abteilungsleitung
- Die Abteilungsleitung stellt die Vertretung der Jugend innerhalb des Vereins dar. Damit gelten alle Bestimmungen, die in der Satzung über das Stimmrecht und die Wählbarkeit der Jugendvertreter vorgesehen sind.
Diese Jugendordnung ergibt sich aus der Satzung des SV „Fortuna“ Nauort e.V. und tritt somit nach der erfolgten Einrichtung der Hauptabteilung „Vereinsjugend“ und entsprechender Bestätigung durch die Jahreshauptversammlung am 19.04.2002 in Kraft.